Es ist ein Beschluss mit Signalwirkung: Als der Deutsche Bundestag Mitte Oktober das Gesetz zur Notfallreform verabschiedet hat, hat er damit – durch entsprechende Änderungsanträge von CDU/CSU und SPD – auch Korrekturen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgenommen. Die zwischenzeitlich gesetzlich verankerte Fixkostendegression, die der Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV) von Anfang an scharf kritisiert hatte (“Hausärztliche Praxis” 13/26), wurde damit gekippt.
Für viele hausärztliche Praxen sei dies “Rettung in höchster Not”, erklärten die Bundesvorsitzenden des HÄV, Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Blumenthal-Beier, nach der zweiten und dritten Lesung im Bundestag. “Die Bundesregierung hat Rückgrat gezeigt und mit ihrem Entschluss, das GKV-Spargesetz gezielt nachzujustieren, deutlich gemacht, dass ihr unsere hausärztlichen Praxen wichtig sind”, ordnen sie nach monatelangem Kampf ein.
Zur Erinnerung: Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, auch GKV-Spargesetz, hatte sowohl für die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) als auch für die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) eine sogenannte Fixkostendegression vorgesehen.
Die Folge in der Praxis wäre drastisch gewesen: Hätte ein Hausarzt in einem Quartal etwa mehr HZV-Teilnehmende als im Vorjahresquartal behandelt, hätte er die zusätzlichen Fälle nur mit einem Abschlag vergütet bekommen. Die Fixkostendegression hätte also dazu geführt, dass Praxen, die mehr Menschen versorgen, dafür finanziell bestraft worden wären.
Protestaktion mit Praxisteams
Seit Bekanntwerden des Vorhabens hatte der HÄV diese “Versorgungsbremse” scharf kritisiert (s. Zeitstrahl). Gemeinsam mit seinen Landesverbänden mobilisierte der Bundesverband unter anderem im Rahmen der Kampagne “Hausarztpraxen retten!”: Mehr als 400.000 Menschen haben sich hierbei in E-Mails an ihre Bundestagsabgeordneten gewandt.
Dass die Regierungsfraktionen die Rücknahme der Fixkostendegression schließlich auf den Weg brachten, ist auch das Ergebnis dieses beharrlichen Einsatzes. Konkret ist die Korrektur in Form von Änderungsanträgen geschehen, die mit dem Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung verabschiedet wurden (s. Kasten).
Entbudgetierung bleibt
Mit den Änderungen wird auch die Fixkostendegression bei den entbudgetierten hausärztlichen sowie kinder- und jugendmedizinischen Leistungen im KV-System zurückgenommen. Damit wird eine weitere Fehlkonstruktion korrigiert: Die Entbudgetierung sollte die vollständige Vergütung der entsprechenden Leistungen sichern. Ein zusätzlicher Abschlag hätte diesen Effekt teilweise wieder zunichtegemacht.
Beide Korrekturen sind mehr als technische Anpassungen. Sie garantieren zwar keinen automatischen Mehrerlös – verhindern aber, dass zusätzliche Versorgung durch den entsprechenden Abschlag finanziell entwertet wird.
Zudem sei der positive Effekt für die Versorgung “enorm”, erinnert Buhlinger-Göpfarth. Als Sachverständige hatte sie bereits vor dem Gesundheitssausschuss berichtet, dass sich viele junge Mediziner gemeldet hätten, die stark verunsichert gewesen seien.
“Wären die Kürzungen so gekommen, hätten sie das Praxissterben massiv beschleunigt”, betonte sie dann auch gemeinsam mit ihrem Amtskollegen Blumenthal-Beier in einem Schreiben an die Mitglieder Mitte Oktober. Auch das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hatte zuletzt angemerkt, dass sich das GKV-Spargesetz negativ auf die Niederlassungsbereitschaft auswirken könne.
Weitere Einschnitte für Praxen
Für die hausärztliche Versorgung bedeutet das deutlich entschärfte GKV-Spargesetz also eine spürbare Erleichterung. Ungeachtet dessen bleiben Schattenseiten bestehen: Zahlreiche weitere Regelungen belasten die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiterhin (s. Kasten). Auch die Notfallreform enthält entscheidende Passagen, die der Verband deutlich kritisiert hat.
“Trotz der erreichten Korrekturen leisten die Hausärztinnen und Hausärzte immer noch einen großen Beitrag zur Stabilisierung der GKV-Finanzen”, unterstreichen die HÄV-Vorsitzenden Buhlinger-Göpfarth und Blumenthal-Beier. Die vorgesehenen Kürzungen – unter anderem gestrichene EBM-Ziffern sowie die Bindung der Vergütungsentwicklung an die Grundlohnrate – werden die hausärztlichen Praxen “deutlich spüren”.
Der zeitliche Ablauf
16. April
Referentenentwurf GKV-Beitragssatzstabiliserungsgesetz. In einem politischen Update kritisieren die HÄV-Bundesvorsitzenden den Entwurf scharf. Die Fixkostendegression wird als Widerspruch zum Ziel eines starken Primärversorgungssystems gesehen.
20. April
Verbändeanhörung im Ministerium. Der HÄV bringt sich – neben vielen anderen – mit deutlicher Kritik ein.
29. April
Bundeskabinett beschließt Regierungsentwurf.
27. Mai
Kampagnenstart “Hausarztpraxen retten”. Knapp 50.000 hausärztliche Praxen werden mit Informations- und Kampagnenmaterial ausgestattet. Zentrales Element ist eine E-Mail-Aktion: In den nächsten Wochen werden über 400.000 E-Mails durch Bürgerinnen und Bürger an Bundestagsabgeordnete versandt.
29. Mai
Rückendeckung durch den Gesundheitsausschuss des Bundesrats: Er empfiehlt, die Grundlohnratenbindung, die Fixkostendegression und die teilweise Rücknahme der Entbudgetierung aus dem Gesetz zu streichen.
8.–12. Juni
Protestwoche in Landesverbänden: Viele Praxen sperren jeden zweiten Stuhl in ihren Wartezimmern, um die Folgen des Gesetzes für die hausärztliche Versorgung vor Augen zu führen.
12. Juni
Erste Lesung im Bundestag. Der HÄV schafft eine breite mediale Öffentlichkeit und kritisiert, dass die Eingriffe eine Bedrohung für die hausärztliche Versorgung sind.
18. Juni
Schriftliche Stellungnahme des HÄV zum Regierungsentwurf.
22. Juni
Anhörung im Gesundheitsausschuss.
10. Juli
Beschluss des Deutschen Bundestags mit 318 Ja-Stimmen, 284 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen. Der Bundesrat ruft den Vermittlungsausschuss zum GKV-Spargesetz nicht an. Die Fixkostendegression bleibt zunächst Teil der Regelung. Der HÄV bezeichnet den Beschluss öffentlich als “schwarzen Tag” für die hausärztliche Versorgung.
Juli / August
Verschiedene Gespräche im politischen Berlin, in denen auf die Folgen für die hausärztliche Versorgung aufmerksam gemacht wird.
31. August
Erste öffentliche Hinweise auf eine mögliche Rücknahme der Fixkostendegression.
10.–11. September
47. Hausärztinnen- und Hausärztetag: Der Bundesvorstand und die rund 120 hausärztlichen Delegierten in Berlin formulieren weiter scharfe Kritik am verabschiedeten GKV-Spargesetz.
1. Oktober
Union und SPD verständigen sich Medienberichten zufolge auf die Rücknahme der Fixkostendegression. Insgesamt zwölf Änderungsanträge wurden formuliert.
7. Oktober
Öffentliche Anhörung zu den Änderungsanträgen im Gesundheitsausschuss des Bundestags. Vorgesehen ist, sowohl die Fixkostendegression als auch die teilweise Rücknahme der Entbudgetierung bei Haus- und Kinderarztpraxen zu streichen. Der HÄV begrüßt den Kurswechsel deutlich.
15. Oktober
Beschluss der Notfallreform inklusive Änderungsanträge (2./3. Lesung im Bundestag) unter anderem zur Rücknahme der Fixkostendegression.
