Wer bei Privatpatienten ein geriatrisches Assessment durchführen möchte, ist gezwungen, auf kurative Einzelleistungen zurückzugreifen. Ärztinnen und Ärzte müssen unbefriedigenderweise etwas jonglieren.
In der aktuellen GOÄ existiert keine spezifische Position für das geriatrische Basisassessment.
Hoffnung auf eine bessere Abrechnung von geriatrischen Assessments macht die Reform der GOÄ. Der Entwurf der GOÄneu plant dafür drei spezifische Leistungen.
EBM
Der erste Kontakt mit Herrn G. (s. Kasten oben) wurde mit der 03000, 03220, außerdem der 03360 und der 03230 EBM abgerechnet. Bei weiteren Kontakten dann die 03221 und die 03362 EBM. Nach drei Monaten erneut die 03000, 03220, 03362 und die 03230, zusätzlich noch die 03242.
GOÄ
Nach GOÄ rechnet der Hausarzt zunächst die Nrn. 1, 7, 800, 801 und die Nr. 4 ab. Für die Diagnostik kommen dann die Nrn. 250 samt der Positionen der Laboranalysen der Abschnitte MI und MII, 651, 857, außerdem noch die Nr. 34 hinzu.
Nach drei Monaten dann wieder die Nrn. 1, 4, 7, 250, 800, 857 sowie im Rahmen der Besprechung dann die Nrn. 3 und 5.
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