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Hausarztzentrierte VersorgungAbrechnung in der HZV: Weniger Ziffern, klare Pauschalen

Für die Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) spricht nicht nur eine bessere Versorgung, sondern auch eine einfachere Abrechnung: Vier Grundbausteine gilt es für Praxen dabei zu kennen. Ein Überblick.

Die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) ist ein Vertragsmodell, bei dem sich Patientinnen und Patienten freiwillig für ihre Hausarztpraxis als erste Anlaufstelle im Gesundheitssystem entscheiden. Dabei koordiniert die Praxis die gesamte Versorgung – und rechnet die entsprechenden Leistungen über die HZV – statt die Kassenärztliche Vereinigung (KV) – ab, mit spürbar weniger Abrechnungsaufwand als gewohnt.

Bierdeckel statt Ziffernwald

Credo der HZV: Die Abrechnung soll auf einen Bierdeckel passen und nicht in einem dicken Leistungskatalog untergehen. Entsprechend folgt sie einer bewusst einfachen Logik mit vier Grundbausteinen: drei Pauschalen sowie Zuschläge und Einzelleistungen. Die Pauschalen im Überblick:

  1. Die Pauschale 1 (P1) wird auch als “Strukturpauschale” bezeichnet. Sie honoriert das Vorhalten der Praxisstruktur, etwa eine bestimmte apparative Mindestausstattung. Die P1 wird automatisch je eingeschriebenem Versicherten gezahlt, kontaktunabhängig und ohne Zifferneingabe.
  2. Die Pauschale 2 (P2) ist eine Art “Behandlungspauschale”. Sie wird mit der Ziffer 0000 einmal pro Quartal abgerechnet, sobald ein Arzt-Patienten-Kontakt stattgefunden hat – persönlich, telefonisch oder per Video.
  3. Die Pauschale 3 (P3), auch “Chronikerpauschale” genannt, wird mit der 0003 geziffert. Sie honoriert die Betreuung chronisch Erkrankter und ist bereits ab Diagnosestellung abrechenbar. Auch erbringbar über Telefon oder Video.

Wichtig in der Praxis: Die Pauschalen in der HZV werden additiv gezahlt.

Zuschläge und Einzelleistungen

Als vierter Baustein kommen Zuschläge und Einzelleistungen hinzu. Zuschläge gibt es beispielsweise für VERAH, eine Psychosomatik-Qualifikation oder digitale Praxis-Tools. Nach einmaliger Meldung an die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG (HÄVG) werden die Zuschläge automatisch auf eine Pauschale aufgeschlagen.

Neben HZV-exklusiven Einzelleistungen wie zum Beispiel dem Geriatrie-Modul, HIPST oder erweiterten Früherkennungsuntersuchungen, die mit spezifischen HZV-Ziffern abgerechnet werden, gibt es auch Leistungen, die weiterhin mit den bekannten EBM-Ziffern einzeln über die HZV abgerechnet werden. Details dazu liefert der Ziffernkranz.

Wichtig in der Praxis: In den meisten HZV-Verträgen können Leistungen bis zu vier Quartale rückwirkend nachgereicht werden, wenn eine Abrechnungsfrist verpasst wurde.

Abrechnungshilfen im Alltag

Neben dem Ziffernkranz gibt es noch weitere praktische Abrechnungshilfen: Ziffernspicker, Gegenüberstellungen oder die Honoraranlage unterstützen im Praxisalltag.

Darüber hinaus bietet die HZV kostenlose Webinare wie “HZV-Abrechnung – einfach wie ein Bierdeckel” sowie persönliche Beratungstermine zur Abrechnung an. Die Angebote und weitere Informationen zur HZV-Abrechnung finden sich gebündelt unter www.hzv.de.

Praxis-Tipp: Viele Praxissoftwares warnen automatisch bei falscher Zifferneingabe – das erleichtert die Abrechnung enorm.

 

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