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Bayerischer Hausärztinnen- und HausärzteverbandDie häufigsten Irrtümer über die HZV im Fakten-Check

Die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) bietet viele Vorteile für Praxen sowie Patientinnen und Patienten.

Die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) bietet viele Vorteile für Praxen sowie Patientinnen und Patienten. Dennoch halten sich hartnäckig einige Vorurteile – etwa zur Abrechnung, zum organisatorischen Aufwand oder zur Vertretungsregelung. Ob wirklich was dran ist, zeigt der Fakten-Check am Beispiel Bayern.

1. “Wenn ich HZV mache, kann ich nichts mehr über die KV abrechnen.”

Das stimmt nicht. In einer Praxis können sowohl HZV-Versicherte als auch Patientinnen und Patienten der Regelversorgung betreut werden. Für HZV-Versicherte werden zwei Scheine angelegt: Die HZV-Leistungen werden über wenige Pauschalen abgerechnet.

Zusätzlich gibt es einen KV-Schein mit der Kennziffer 88192 (“Zählziffer”). Darüber werden einige spezielle Leistungen, etwa Thoraxsono, Polysomnografie, Organspendeberatung und Substitutionsleistungen sowie DMP-Behandlungen abgerechnet.

2. “Die HZV-Abrechnung ist zu kompliziert.”

Im Gegenteil: Die HZV kommt mit deutlich weniger Abrechnungsziffern aus als der EBM. Die meisten hausärztlichen Leistungen sind durch Grund- und Chronikerpauschale abgedeckt. Hinzu kommen etwa 20 bis 25 weitere Ziffern. Viele Praxisverwaltungssysteme lassen sich für die HZV gut konfigurieren und automatisieren.

Bei chronisch Kranken ist die Chronikerpauschale bei entsprechender Indikation bereits ab Diagnosestellung abrechenbar – nicht erst nach drei aufeinanderfolgenden Quartalen. Hilfestellung bieten Ziffernkränze, Abrechnungsspicker und die HZV-Praxisberatung des BHÄV. Fehlersuchläufe im PVS helfen, Abrechnungsfehler zu vermeiden; versehentlich falsch oder nicht abgerechnete Leistungen können in der Regel nachgereicht werden.

Zudem bietet die HZV ein besseres Honorar und stärkt die hausärztliche Versorgung sowie die Arzt-Patienten-Bindung.

3. “Der Einstieg in die HZV ist wahnsinnig aufwendig.”

Wie bei jeder Neuerung braucht es zunächst eine gute Struktur und klare Abläufe. Die HZV ist jedoch auf die hausärztliche Versorgung zugeschnitten. Der BHÄV unterstützt Praxen mit kostenfreien Einstiegsschulungen, weiterführenden Kursen, Workshops und individueller Praxisberatung.

Wichtig ist, das gesamte Team frühzeitig einzubeziehen. Unterschiedliche Verträge erschweren die Abrechnung nicht wesentlich, da die wichtigsten Pauschalen und Ziffern gleich sind. Auch Patientinnen und Patienten lassen sich meist gut für die HZV gewinnen: Im Mittelpunkt steht ihr Wunsch nach einer verlässlichen, kontinuierlichen hausärztlichen Betreuung.

4. “In der HZV ist das Labor unverständlich und wird nicht bezahlt.”

In manchen Verträgen sind Laborleistungen in der – entsprechend höheren – Grundpauschale enthalten. In anderen Fällen erfolgt die Abrechnung über die KV. Laborprofile, die einmal eingerichtet werden, machen die Abrechnung übersichtlich und weniger fehleranfällig. DMP-Leistungen und die dazugehörigen Laborwerte werden grundsätzlich über die KV abgerechnet.

5. “Ohne Vertretungslösung kann ich keine HZV machen.”

HZV-Praxen müssen für Schließzeiten eine Vertretung benennen. Eine geeignete Praxis lässt sich meist über das Arztportal hausarzt-suche.de finden; die Vertretung sollte vorher abgesprochen werden.

Gehen Versicherte während des Urlaubs ihrer gewohnten Praxis dennoch zu einer Nicht-HZV-Praxis, entstehen dieser und der HZV-Praxis in der Regel keine Nachteile. Die Behandlung wird dort wie gewohnt über die KV abgerechnet. In größeren Praxen kann die Vertretung intern erfolgen.

6. “Wenn ich HZV mache, hat meine Nachbarpraxis finanzielle Nachteile.”

Auch das ist falsch. HZV-Ärztinnen und -Ärzte rechnen eingeschriebene Versicherte über die HZV ab, Nichtteilnehmende weiterhin über die KV. Behandelt eine Nicht-HZV-Praxis eine HZV-versicherte Person, entstehen ihr keine finanziellen Nachteile. Möglich sind lediglich Konsequenzen für die versicherte Person, wenn sie gegen die Teilnahmebedingungen verstößt.

red

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